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Baulärm

Eine weitergehende Haftung des Eigentümers bzw. der Ferienvermietung ist ausgeschlossen. Dies bezieht sich unter anderem auch auf etwaige Störungen z.B. durch Baulärm. Da sich die Insel Föhr in ständigem Wandel befindet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Umkreis der Unterkunft eine Baustelle entstanden ist, von der die Ferienvermietung nicht im Vorfeld in Kenntnis gesetzt worden ist. Ein Nachlass aus diesem Grund ist ausgeschlossen.