AGB und Mietbedingungen

Urlaub pur GmbH
Kertelheinalle 6
25938 Nieblum/Föhr
Tel.: 04681-7484427
Fax: 04681-7484428
www.foehr-feriendomizile.de
info@foehr-feriendomizile.de

  1. Der Abschluss von Mietverträgen erfolgt im Auftrag und in Vollmacht der jeweiligen Eigentümer. Der Mietvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung zustande.
  2. Die Kurtaxe ist separat am Anreisetag in bar zu zahlen.
  3. Die Zahlung des Mietpreises erfolgt an die Urlaub pur GmbH.
    Die Anzahlung (25% des Gesamtpreises) ist binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig, die Restzahlung ist spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn fällig.
    Bei Vertragsabschluss 6 Wochen oder weniger vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zur sofortigen Zahlung fällig. Erhaltene Zahlungen werden nicht gesondert bestätigt.
    1. Es wird eine Buchungsgebühr von € 25,- erhoben, ferner ein Kurzbucherzuschlag von € 50,- bei Vermietungen unter 6 Tagen.
  4. Eine Stornierung durch den Gast muss immer schriftlich erfolgen. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,- wird in jedem Falle einbehalten.
    1. Bei Rücktritt von Mietobjekten bis zu 42 Tagen vor Anreise wird die Anzahlung einbehalten.
      Sollte eine gleichwertige Ersatzbuchung in dem stornierten Zeitraum möglich sein, wird die Anzahlung abzüglich der Bearbeitungs- und Buchungsgebühr zurückgezahlt
    2. Bei Rücktritt von Mietobjekten zwischen 42 bis 0 Tagen vor Anreise wird 100 % der Gesamtmiete fällig. Nicht genutzte Wäschepakete sowie die ersparte Endreinigung werden erstattet. Sollte eine gleichwertige oder teilweise Ersatzbuchung in dem stornierten Zeitraum möglich sein, wird die entsprechende Miete abzgl. der Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt.
    3. Sollte eine Anreise bei Nichtverschulden der Vermietungsagentur (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich sein, wird der bisher gezahlte Mietpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr (€ 50,-) und der Buchungsgebühr (€ 25,-) zurücküberwiesen.
  5. Der Gast haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, mitgebrachtem Tier oder von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Er ist in der Mietzeit für das Mietobjekt verantwortlich - insbesondere hinsichtlich der Sicherung von Fenstern und Türen - und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
    1. Das Aufladen von E-Autos an den Haussteckdosen ist nicht gestattet.
  6. Die Überlassung der Wohnung an Dritte, die Aufnahme weiterer Personen als im Mietvertrag angegeben oder das Mitbringen von Haustieren (sofern erlaubt in dem Objekt) bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, diese Personen oder Tiere abzuweisen.
    Sollte eine zusätzliche Person genehmigt werden, wird pro Tag/pro Person ein Betrag von € 10,- bzw. € 20,- erhoben. Für ein Haustier werden einmalig pauschal € 30,- berechnet.
  7. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Räumung durch den Gast verlangen, wenn dieser gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten für das Mietobjekt schwer verstößt.
  8. Der Gast kann unverzüglich vom Eigentümer Abhilfe verlangen, wenn er am Mietobjekt berechtigterweise Mängel beanstandet. Voraussetzung ist, dass er den Mangel unverzüglich anzeigt. Unterlässt der Gast die unverzügliche Reklamation, verliert er seine Ansprüche auf Abhilfe, Minderung oder Schadensersatz. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
  9. Der Mieter kann das Ferienquartier am Anreisetag in der Regel ab 16 Uhr beziehen. Andere Zeiten nur nach vorheriger Vereinbarung. Am Abreisetag übergibt der Mieter die Wohnung nach vorheriger Abnahme durch den Vermieter bis spätestens 10 Uhr aufgeräumt und „besenrein“ sowie entsorgt von Müll und Leergut. Sollte das Ferienobjekt in einem unverhältnismäßig unsauberen Zustand verlassen werden, ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu erheben.
  10. Sollten einzelne der vorgehenden Bestimmungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die deren wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Mit Unterzeichnung des Buchungsformulars erkennt der Gast die Buchungsbedingungen als verbindlich an. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Wohnsitz des Vermieters vereinbart.